COVID-19-Petition der Zahnärzteschaft


Als Folge der COVID-19-Pandemie hat der Bundesrat am 13. März 2020 die Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) erlassen. Als Folge dieser Massnahmen wurde jegliche zahnärztliche Tätigkeit, mit Ausnahme von Schmerzbehandlungen, untersagt. Damit entfällt die zahnärztliche Versorgung der Schweizer Bevölkerung zu mehr als 95 Prozent. Mittelfristig führt das zu irreversiblen Schäden des Kausystems mit unzähligen Auswirkungen auf den Allgemeinzustand der Bevölkerung.

Es gibt historische Momente, die zu gesellschaftlichen Richtungsänderungen führen. Diese Zeiten sind jetzt. Die uns bekannte Welt löst sich gerade auf und dahinter fügt sich eine neue zusammen, deren Formung wir nur erahnen können. Deshalb müssen wir proaktiv denken und handeln, um die enormen Verbesserungen der Zahngesundheit, welche für die Menschen in den letzten Jahrzehnten erreicht wurde, nicht zu gefährden und die Zahnmedizin in dieser neuen Welt neu definieren.

Die in der Schweiz tätigen Zahnärzte stellen an die Schweizerische Zahnärztegesellschaft SSO deshalb die Forderung rasch mit vier Task Forces aktiv zu werden:

1. Task Force "WISSENSCHAFT": Namhafte Experten erarbeiten in Zusammenarbeit mit dem BAG und der Vereinigung der Kantonszahnärzte und Kantonszahnärztinnen der Schweiz VKZS pragmatische Behandlungs- und Hygienerichtlinien, damit in der Schweiz rasch wieder eine zahnmedizinische Versorgung etabliert werden kann, welche laufend und lagebezogen angepasst wird.

2. Task Force "ZAHNARZTPRAXIS": Erarbeitet, abgestützt auf den Richtlinien der Task Force «Wissenschaft», Empfehlungen, welche es allen Zahnärzten in der Schweiz ermöglichen, die Bevölkerung baldmöglichst wieder umfassend zahnmedizinisch zu versorgen. So sollen irreversible gesundheitliche Schäden verhindert und das wirtschaftliche Überleben der Praxen sichergestellt werden.

3. Task Force "RECHT": Erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit den Behörden von Bund und Kantonen die rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. Haftpflicht) für die zukünftige zahnärztliche Tätigkeit in der Schweiz unter Berücksichtigung der Lehren aus dieser Pandemie.

4. Task Force "INFORMATION": Erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit den drei Task Forces Wissenschaft, Zahnarztpraxis und Recht ein tägliches Bulletin zur Information der Zahnärzteschaft.

Wir arbeiten unter dem Grundsatz „primum non nocere“. In diesem Zusammenhang dürfen Menschenleben nicht gegen wirtschaftliche Realitäten ausgespielt werden. Wirtschaft ist nicht Gegenteil, sondern eine Voraussetzung zur Volksgesundheit. Ohne Wirtschaft verhungern Menschen, gibt es keine Industrie, keine Medikamente, keine Altersvorsorge, kein Gesundheits- und kein Sozialwesen. Nach Jahrzehnten im Wohlstand dürfen wir solche Wahrheiten nicht vergessen.

Diese weltweite Krise ist für uns alle neu und es gibt weder ein Rezept noch ein Handbuch, wie damit umgegangen werden soll. Es reicht nicht, zu tun, was man kann. Es muss jetzt alles getan werden, was kurz- und mittelfristig umsetzbar ist. Eine zeitnahe und kontinuierliche Kommunikation erlaubt der Zahnärzteschaft ihre persönliche Lagebeurteilung laufend anzupassen.

Diese Petition richtet sich an Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in der Schweiz tätig sind.

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